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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

A) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTE MIT VERBRAUCHERN

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die zwischen uns – dem Verkäufer – und einem Käufer, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

II. Angebot und Vertragsschluss

1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2.
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das vom Verkäufer innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware angenommen werden kann.

III. Materialbeschaffenheit/Prüfungspflicht

1.
Muster und Proben gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.

2.
Bei keramischen Material können aufgrund seiner Eigenart Glasurrisse und Farbabweichungen auftreten. Bei Bestellung von Fliesen 2. Wahl (Mindersortierung) können außer Farbabweichungen u. a. Fehlstellen an den Kanten oder in der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Belages und begründen keinen Mangel. Bei natürlichen Materialen, wie z. B. Marmor oder Granit können Farbabweichungen, Haarrisse und ähnliche Materialabweichungen vorkommen, die ebenfalls keinen Mangel begründen.

3.
Die bei Natursteinen üblicherweise vorkommenden Adern, offenen Stellen (LROLLS), Quarzaugen und sonstige natürliche Eigenschaften berechtigen nicht zu Beanstandungen und begründen keinen Mangel.

4.
Die Hinweise des Verkäufers zur Verarbeitung und Pflege der gelieferten Materialien sind zu beachten.

5.
Aufgrund der besonderen Materialbeschaffenheit und des Verwendungszwecks der vom Verkäufer gelieferten Waren trifft den Käufer eine besondere Obliegenheit zur Prüfung der gelieferten Ware: Der Käufer ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware, jedenfalls aber vor deren Verarbeitung, diese auf sichtbare Mängel zu untersuchen. Verarbeitet der Käufer die gelieferte Ware trotz sichtbarer Mängel, so beschränken sich seine Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der Bestimmungen in §§ 439 Abs. 3 S. 2, 442 BGB auf die Nachlieferung mangelfreier Ware.

IV. Preise/Zahlungsbedingungen

1.
Die Preise des Verkäufers gelten ohne Transportkosten sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten.

2.
Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart, so ist der Kaufpreis ohne Abzug. sofort zur Zahlung fällig.

3.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.

V. Liefer- und Leistungszeit

1.
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

4.
Ist vereinbart, dass der Käufer die Ware beim Verkäufer abzuholen hat, so ist diese innerhalb von 2 Wochen ab Bereitstellung durch den Verkäufer abzuholen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen sowie Lagerkosten ersetzt zu verlangen.

5.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieser in Annahme- und/oder Schuldnerverzug gerät.

VI. Gewährleistung/Haftung

Soweit ein Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Verkäufer ist berechtigt, die nach § 439 Abs. 2 oder Abs. 3 S. 1 BGB zu erstattenden Aufwendungen nach Maßgabe der Bestimmungen in § 475 Abs. 4 S. 2 und 3 BGB auf einen angemessenen Betrag zu beschränken. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger bestehender Schadenersatzansprüche – nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2.
Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere kommt er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer.

VIII. Schlussbestimmungen

1.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

IX. Sonstiges

Informationen zur Datenverarbeitung gem. Artikel 13 DSGVO finden Sie hier:
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B) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DEN KAUFMÄNNISCHEN VERKEHR

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen uns – dem Verkäufer – und einem Käufer, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1.
Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zur qualifizieren ist, kann der Verkäufer innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware annehmen.

2.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass er diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

III. Preise/Zahlungsbedingungen

1.
Die Preise des Verkäufers gelten ohne Verpackungs- und Transportkosten, sofern nicht in der Auftragsbestätigung etwas anderes festgelegt wurde. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird durch den Verkäufer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2.
Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3.
Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Käufers zuerst auf Zinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste Forderung des Verkäufers verrechnet.

4.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1.
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.
Ist vereinbart, dass der Käufer die Ware beim Verkäufer abzuholen hat, so ist diese innerhalb von 2 Wochen ab Bereitstellung durch den Verkäufer abzuholen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen sowie Lagerkosten ersetzt zu verlangen.

5.
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem dieser in Annahme- und/oder Schuldnerverzug gerät.

V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

1.
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers.

2.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

3.
Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.

VI. Gewährleistung/Haftung

1.
Bei keramischen Material können aufgrund seiner Eigenart Glasurrisse und Farbabweichungen auftreten. Bei Bestellungen von Fliesen 2. Wahl (Mindersortierung) können außer Farbabweichungen u. a. Fehlstellen an den Kanten oder in der Oberflächenbeschaffenheit vorhanden sein. Alle diese Erscheinungen beeinträchtigen nicht die Güte des Belages und begründen keinen Mangel. Bei natürlichen Materialien, wie z. B. Marmor oder Granit können Farbabweichungen, Haarrisse und ähnliche Materialabweichungen auftreten, für die der Verkäufer ebenfalls keine Gewährleistung übernimmt.

2.
Gewährleistungsansprüche des Käufers bestehen im übrigen nur, wenn der Käufer den Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne des § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3.
Soweit die Ware einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass er aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Verkäufer trägt im Falle der Mängelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger bestehender Schadenersatzansprüche – nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
4.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe der Ware an den Käufer. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 445b BGB und § 634a Abs. 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum des Verkäufers. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, hat der Verkäufer nach angemessener Nachfristsetzung das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt der Verkäufer die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar.

2.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf einschließlich der Verwertung durch Einbau oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten und Sicherheiten sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen und der Kunde des Käufers von der Abtretung informiert werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

3.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.

4.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, wobei ihm die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt.

VIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht/Schlussbestimmungen

1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtlicher sich zwischen Verkäufer und Käufer ergebende Streitigkeiten aus den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Kaufverträgen ist Hamburg. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

2.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

3.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

IX. Sonstiges

Informationen zur Datenverarbeitung gem. Artikel 13 DSGVO finden Sie hier:
Datenschutz

Stand: 06.12.2018